Whistleblowing

Donnafugata S.r.l. Società Agricola hat gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24/2023 zur Bekämpfung von Verhaltensweisen oder Vorfällen, die einen Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften (auf nationaler oder EU-Ebene) darstellen könnten, sowie zum Schutz des öffentlichen Interesses und der Integrität des Unternehmens ein Portal für die Meldung rechtswidriger Handlungen eingerichtet, das unter folgender Adresse erreichbar ist: https://donnafugata.segnalazioni.eu

DAS PORTAL

Das Portal erlaubt es der meldenden Person, eine Meldung anonym oder, alternativ dazu, unter Angabe der eigenen persönlichen Daten zu machen, wobei die Geheimhaltung der Identität der meldenden Person, der betroffenen Person und der in der Meldung genannten Personen sowie des Inhalts der Meldung stets gewährleistet bleibt. Der Dienst sieht keine Protokollierung vor, um eine mögliche Identifizierung der meldenden Person zu verhindern, die anonym bleiben möchte. Eine Videoanleitung zur Nutzung finden Sie auf der folgenden Seite:  https://www.opendotcom.it/whistleblowing/video/spot-whistleblowing/17617

MELDUNGEN

Bei der Registrierung der Meldung vergibt der Dienst der meldenden Person einen eindeutigen 16-stelligen Identifikationscode (Meldungsbeleg), der erforderlich ist, um später auf die Meldung zugreifen und gegebenenfalls mit dem BETREUER interagieren zu können. Meldungen müssen in gutem Glauben erfolgen und mit möglichst genauen Angaben versehen sein, damit sie leicht überprüfbar sind. Sie werden von einem speziell geschulten BETREUER entgegengenommen und mit größter Diskretion und Vertraulichkeit behandelt, um die meldende Person vor jeglichem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen oder Nachteilen zu schützen. Innerhalb von 7 Tagen nach Absendung der Meldung erhält die meldende Person über das Portal eine Empfangsbestätigung. Innerhalb von 3 Monaten werden spätestens weitere Informationen – ebenfalls über das Portal – folgen, bis zum Abschluss der Untersuchung des gemeldeten Vorfalls.

SCHUTZ UND VERANTWORTUNG DER MELDENDEN PERSON

Gegen Personen, die in gutem Glauben eine Meldung abgegeben haben, dürfen keine direkten oder indirekten Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierungen erfolgen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Sanktionen gegen diejenigen vorgesehen, die gegen die Maßnahmen zum Schutz der meldenden Person verstoßen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung im Fall von Meldungen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgen oder sich als falsch, unbegründet, diffamierend oder in irgendeiner Weise ausschließlich zum Zweck der Schädigung des Unternehmens, der gemeldeten Person oder der von der Meldung betroffenen Personen erweisen sollten, geeignete Maßnahmen ergreifen kann, auch auf rechtlichem Wege.

DATENSCHUTZ

Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Etwaige in der Meldung enthaltene personenbezogene Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der von der Einrichtung verabschiedeten DSGVO-Richtlinie verarbeitet.

WHISTLEBLOWING-VERFAHREN

Einreichung und Bearbeitung von Meldungen finden Sie in der Whistleblowing-Richtlinie, die Sie unten herunterladen können:
WHISTLEBLOWING-VERFAHREN

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